Zusatzinformation Kostenrückerstattung


"Die STGKK ersetzt von den Behandlungskosten 80 % jenes Betrages, den wir einem Vertragsarzt (Vertragseinrichtung) oder der nächstgelegenen Vertrags-Gruppenpraxis für die gleiche Behandlung bezahlt hätten (nicht 80 % des Rechnungsbetrages!)."


 

Auszug am 15.03.2010 aus:

http://www.stgkk.at/portal27/portal/stgkkportal/channel_content/cmsWindow?action=2&p_menuid=5083&p_tabid=4&p_pubid=5380